Referent: Jürgen Peitz, RA für Medizinrecht
Gefahrenabwehr einerseits und die Wahrung von Persönlichkeitsrechten andererseits müssen nicht im Widerspruch zueinander stehen. Dies kann auch für die Mobilität im Straßenverkehr gelten. Ein Eingreifen ist dann erforderlich, wenn dies zum Schutz der Erkrankten oder Dritter notwendig ist. Der Vortrag soll aufklären und Hilfestellung geben, die immer noch große Unsicherheit und Angst vor haftungsträchtigen Fehlern zu beseitigen.